GEMA - Was es zu beachten gibt

GELD FÜR MUSIK...! Wer als Musiker tätig ist oder auch leidenschaftlich gern Musik hört, hat sicherlich schon bereits von der GEMA gehört. Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie regelt, dass die Urheber eine entsprechende Entlohnung dafür bekommen, wenn ihre Musikstücke öffentlich genutzt werden. 

Musik und ihr wirtschaftlicher Einfluss

Ob im Club, im Einkaufszentrum, im Schwimmbad, auf Konzerten oder auf verschiedensten Veranstaltungen - Musik bietet immer einen Mehrwert für den, der sie nutzt. Es ist sogar wissenschaftlich bewiesen worden, dass Musik, die im Hintergrund gespielt wird, ein signifikanten Einfluss auf das Kaufverhalten der Kunden im Einzelhandel hat. So kamen Studien zu dem Ergebnis, dass durch ausgewählte Hintergrundmusik 40% mehr Bruttoumsätze generiert werden konnten. Hierfür sollen die Urheber der Musik natürlich berücksichtigt und entsprechend entlohnt werden. 

Da es für den Musiker viel zu aufwendig wäre, mit den entsprechenden Nutzern auf der ganzen Welt Lizenzverträge zu schließen, übernimmt dies die GEMA. Meist wird Musik öffentlich gespielt, ohne dass der Urheber davon Bescheid weiß. Nutzer der Musik schließen einen Vertrag mit der GEMA und zahlen dann für die Lizenz, die Musik nutzen zu dürfen. Dieses Geld bekommen die Urheber dann als Lohn. Die GEMA ist zudem international vernetzt und ist durch weltweite Schwestergesellschaften in der Lage, den Künstlern auch bei Musikaufführungen im Ausland, ihren Lohn sicherzustellen. Die GEMA selbst verdient daran nichts. Sie zieht lediglich die Verwaltungskosten ab, um danach alle Gewinne an die Künstler auszuschütten.

Die GEMA Mitgliedschaft

Zu den Mitgliedern der GEMA gehören beispielsweise Komponisten, Texter, Musikverlage und Rechtsnachfolger. Zudem gibt es drei verschiedene Formen von Mitgliedschaften: 

Die angeschlossene Mitgliedschaft, die außerordentliche Mitgliedschaft und die ordentliche Mitgliedschaft. Für die meisten Künstler ist die angeschlossene Mitgliedschaft von Relevanz. Urheber zahlen im ersten Jahr eine Gebühr von 157,10€. Dort enthalten sind die Anmeldegebühr und der erste Jahresbeitrag. Ab dann zahlen sie eine Gebühr von 50,00€ im Jahr. Die GEMA überwacht für den Künstler sämtliche Musikverlage, Radiostationen, TV-Sender, Veranstalter und viele weitere Anlaufstationen, in denen die Musik des Künstlers gespielt werden könnte. 

Je nach Bekanntheitsgrad, bekommt der Künstler also etwas Geld, wenn sein Song im Radio gespielt wird. Die Mitgliedschaft lohnt sich also nur, wenn der Song des Künstlers in irgendeiner Weise häufig genutzt wird. GEMA Kosten die bei einer Veranstaltung entstehen hat immer der Veranstalter zu tragen und nicht der DJ!

GEMA freie Musik

Von der GEMA ausgeschlossen sind Werke von Künstlern die keine GEMA Mitgliedschaft haben oder bereits seit über 70 Jahren verstorben sind. Daher sind meist Stücke von klassischen Komponisten gebührenfrei. Sollte ein Veranstalter keine Lizenzgebühren bei der GEMA bezahlen und dennoch urheberrechtlich geschützte Musikstücke verwenden, muss er mit Strafen rechnen, doch wie findet die GEMA das heraus?

Die GEMA setzt außendienstliche Mitarbeiter ein, die Bars, Veranstaltungen, Friseure und weitere Orte kontrollieren, wo öffentlich Musik gespielt wird. Einige Veranstalter sind daher eher dazu geneigt, Musiker zu buchen, die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Diese Veranstaltungen sind erfahrungsgemäß aber eher klein gehalten und wollen so die GEMA Gebühren einsparen.

Ein Segen für alle Musiker

Die GEMA sorgt also dafür, dass die Urheber der Musik entsprechend dafür entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird. Jeder Veranstalter, der Musik spielen möchte, sollte sich also vorher um eine Lizenzvereinbarung mit der GEMA kümmern, damit es weder auf Urheber-, noch auf Verbraucherseite Probleme gibt.